Unterstützung
Verhinderungspflege
Im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen wir die Kurzzeit-, Urlaubs- und Krankheitsvertretung für pflegende Angehörige. Die Pflege eines Angehörigen zu Hause stellt hohe gesundheitliche, psychische, aber auch zeitlich umfassende Anforderungen an die Pflegenden. Mit Hilfe der Verhinderungspflege haben Pflegepersonen Zeit für die eigene Erholung, für Behördengänge oder andere Dinge zur freien Verfügung.
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die für bis zu 4 Wochen im Jahr eine Pflegevertretung finanziert. Diese Zeit kann am Stück oder auch an einzelnen Tagen genommen werden. Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindesten 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt hat und dafür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhält.
Hauswirtschaftliche Hilfen
Wir unterstützen Sie bei den häuslichen Aufgaben zu Hause , die zu erledigen sind. Hierzu gehören zum Beispiel Einkaufen, außergewöhnliche Reinigungsarbeiten, Abwaschen und Müll entsorgen und Wäsche waschen. Erledigungen bei Banken oder Behörden sind nach Absprache ebenfalls möglich.
Gerne beraten wir Sie auch zu Themen wie:
- Leistungen der Pflegeversicherung (z. B.: Verhinderungspflege und Entlastungs- und Kombinationsleistungen)
- Leistungen der Krankenversicherung
- Die Gestaltung des Wohnumfeldes
- Pflegehilfsmittel
- Gespräche zur Pflegeorganisation
- Hilfestellung beim Umgang mit Behörden und Ämtern z.B. Anträge stellen
- Die Sicherung der häuslichen Pflege nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger
- Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, wie z. B. Hausnotruf-Geräten
- Auf Wunsch Begleitung bei MDK-Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrades